Rechtliche Aspekte im FDM
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Rechtliche Aspekte im FDM
Beim Forschungsdatenmanagement spielen rechtliche Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle, um den verantwortungsvollen Umgang mit Daten zu gewährleisten und den Schutz von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten und anderen rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
Datenschutz und personenbezogene Daten
Datenschutz
Datenschutz im Forschungsdatenmanagement schützt personenbezogene Daten, wahrt Betroffenenrechte und sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie der DSGVO.
Personenbezogene Daten
Forschende müssen frühzeitig klären, ob ihre Daten personenbezogen sind, um den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Personenbezogene Daten i.S.v. Art 4 Nr. 1 DSGVO sind Informationen, die eine Person direkt oder indirekt identifizierbar machen (z. B. Name, genetische oder kulturelle Merkmale). Besonders sensible Daten wie ethnische Herkunft oder politische Meinungen unterliegen strengen Regeln (Art. 9 DSGVO).
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind i.S.v. Art. 5 Abs.1 DSGVO unter anderem die folgenden Grundsätze einzuhalten:
- Rechtmäßigkeit (lit a) der Datenverarbeitung z.B. aufgrund einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Holen Sie die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen ein und stellen Sie sicher, dass sie ihre Zustimmung jederzeit widerrufen (Art. 7 DSGVO) können.
- Transparenz (lit a): Eine „heimliche“ Datenverarbeitung (ohne Kenntnis des Betroffenen) ist grundsätzlich verboten. Ferner müssen die betroffenen Personen umfassend über die Verarbeitung informiert werden (s. Art 12-14 DSGVO).
- Zweckbindung (lit. b): Verwenden Sie die Daten nur für die festgelegten und klar definierten Zwecke.
- Datenminimierung (lit. c): Erheben Sie ausschließlich die Daten, die für den jeweiligen Zweck relevant und notwendig sind.
- Datensicherheit (lit f): Schützen Sie die Daten vor unbefugtem Zugriff, z. B. durch Verschlüsselung und andere geeignete Sicherheitsmaßnahmen.
- Anonymisierung und Pseudonymisierung: Wo immer möglich, anonymisieren oder pseudonymisieren Sie die Daten, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu wahren.
- Aufbewahrung und Löschung: Bewahren Sie die Daten nur so lange auf, wie es erforderlich ist, und löschen Sie sie anschließend in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben
Ein Beispiel für personenbezogene Forschungsdaten sind Daten, die aus einer Umfrage zur Gesundheit von Teilnehmenden gesammelt werden, bei der die folgenden Informationen erhoben werden:
- Name des/der Teilnehmer*in
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Beruf
- Informationen zur medizinischen Vorgeschichte
- Informationen zu Ernährungsgewohnheiten oder körperlicher Aktivität
Diese Daten sind personenbezogen i.S.v. Art. 4 Nr. 1 DSGVO, weil sie dazu verwendet werden können, eine bestimmte Person zu identifizieren und ihre privaten Informationen zu erfassen.
Pseudonymsierung bzw. Anonymisierung personenbezogener Forschungsdaten
- Pseudonymisierung bedeutet, dass personenbezogene Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können (Art. 4 Nr. 5 DSGVO). Die zusätzlichen Informationen müssen gesondert aufbewahrt werden.
- Bei einer Anonymisierung kann zu keinem Zeitpunkt ein Personenbezug hergestellt werden
Sofern eine rein anonyme Datenerhebung oder eine spätere Anonymisierung der personenbezogenen Daten erfolgt, entfällt der Anwendungsbezug der DSGVO. Allerdings ist zu beachten, dass in der Übergangszeit (Zeitraum der Datenerhebung bis Durchführung der Anonymisierung) personenbezogene Daten vorliegen. Es empfiehlt sich daher die Daten direkt nach Erhebung zu pseudonymisieren (s. Art. 4 Nr. 5 DSGVO), so dass bis zur Anonymisierung der Daten kein direkter Personenbezug herstellbar ist.
Einwilligung
Eine Veröffentlichung von nicht anonymisierten personenbezogenen Forschungsdaten ist ebenfalls nur mit der entsprechenden Einwilligung der betroffenen Personen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) möglich. Die Veröffentlichung von Forschungsdaten stellt einen eigenständigen Verarbeitungszweck (i.S.v. Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO) dar, für den die Einwilligung bereits vor Beginn der Datenerhebung eingeholt werden sollte.
Urheberrecht
Urheberrecht
Forschungsdaten können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts darstellen. Damit Daten urheberrechtlichen Schutz genießen, müssen sie eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen (s. § 2 UrhG). Das bedeutet, dass sie durch individuelle oder kreative Entscheidungen geprägt sein müssen.
Forschungsdaten sind dagegen nicht urheberrechtlich geschützt, wenn sie rein technische oder messbare Informationen darstellen, da es hier an einer schöpferischen Eigenleistung fehlt. Soweit die Daten allerdings in größerer Anzahl vorliegen und systematisch gespeichert werden, können sie eine nach § 87a UrhG geschützte Datenbank darstellen.
Häufig ist nicht eindeutig, ob Forschungsdaten Urheberrechtsschutz besitzen. Dies muss für jeden Fall einzeln geprüft werden.
Beispiele für Forschungsdaten, die üblicherweise Urheberrechtsschutz besitzen, sind:
- Wissenschaftliche Texte
- Modelle mit schöpferischen Elementen
- Datenbanken oder Sammlungen von Daten
- Software
- Grafiken, Diagramme und Visualisierungen
Nachnutzen von publizierten Forschungsdaten
Viele Datensätze sind unter offenen Lizenzen (z. B. Creative Commons) verfügbar, die bestimmte Nutzungsrechte gewähren, aber auch Bedingungen wie Namensnennung oder Einschränkungen bei der kommerziellen Nutzung beinhalten können. Es ist wichtig, die spezifischen Lizenzbedingungen zu prüfen.
In jedem Fall muss bei der Nutzung fremder Daten der ursprüngliche Beitrag ordnungsgemäß zitiert werden.
Quellen und weiterführende Informationen
RatSWD [Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten] (2023). Forschungsdatenmanagement in kleinen Forschungsprojekten - Eine Handreichung für die Praxis. (RatSWD Output Series, 7. Berufungsperiode Nr. 3). Berlin. https://doi.org/10.17620/02671.72
Kohl-Frey, Oliver (2024): "Recht und Forschungsdaten - Ein Überlick". Online unter: https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/recht-und-forschungsdaten-ein-ueberblick/ [06.02.2025].
Hudy, Mark (2024): "Exkurs: Rechtliche Aspekte im FDM". Online unter: https://fdm-nds-haw.hawk.de/de/fdm-ressourcen/exkurs-rechtliche-aspekte-im-fdm [06.02.2025].
Bei Fragen oder für weitere Beratung zum Thema Forschungsdatenmanagement nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf unter fdm@hsbi.de